Berlin-Brandenburg ist der verbreitetste Name für ein im Rahmen der Neugliederung des Bundesgebietes gelegentlich diskutiertes neues Land innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, das bei der Fusion von Berlin und Brandenburg entstehen würde. Anders als bei Fusionen anderer Bundesländer, für die gemäß Art. 29 GG ein Bundesgesetz nötig ist, wäre eine Fusion von Berlin und Brandenburg gemäß dem 1994 eingefügten[1] Art. 118a GG auch ohne Beteiligung des Bundes möglich. Dazu bedarf es einer Beteiligung der Wahlberechtigten beider Länder. 1996 scheiterte ein von beiden Landesregierungen vereinbarter und von beiden Landesparlamenten ratifizierter Fusionsvertrag.
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